Online Reputationsmanagement: Google muss Links nicht verbergen

Online Reputationsmanagement: Google muss Links nicht verbergen

Bundesgerichtshof (BGH) sieht kein generelles Recht auf Vergessenwerden

Die Richter am BGH haben vielmehr festgestellt, dass das Recht auf Information der Öffentlichkeit stärker ist als das Recht auf Vergessenwerden im Internet. Das Recht auf Schutz persönlicher Daten hat demnach keinen grundsätzlichen Vorrang. Geklagt hatte der Geschäftsführer eines Sozialverbandes, der vor einigen Jahren unter medialer Begleitung in Finanzprobleme geraten war. Artikel beispielsweise, die damals erschienen sind, tauchten auf, wenn beispielsweise nach dem Namen des Geschäftsführers „gegoogelt“ wird. Auch wurde über eine Erkrankung berichtet. Der Mann scheiterte mit seiner Forderung, Google dazu zu verpflichten, bei Suchanfragen nach seinem Namen die Berichte nicht mehr anzuzeigen. Suchmaschinen müssen Links zu negativen Berichten nicht grundsätzlich verbieten.

 

Urteil des BGH die Handhabe von Suchmaschinen Marktführer Google

Für Thomas Bippes, Geschäftsführender Gesellschafter der Online-Marketing Agentur PrimSEO mit Schwerpunkt Reputationsmanagement, stärkt das Urteil des BGH die Handhabe von Suchmaschinen Marktführer Google. „Löschanträgen wird sehr selten stattgegeben. Die Verdrängung unerwünschter Inhalte ist mittlerweile der einzige verlässliche Weg, um dem Internet-Pranger zu entgehen. Online-Reputationsmanagement beschreibt eine Dienstleistung, die aus der Suchmaschinenoptimierung (SEO) heraus entstanden ist. In diesem Sinne ist Reputationsmanagement die Königsdisziplin von Suchmaschinenoptimierung. Inhalte werden im Internet gezielt so platziert, dass sie schlechte Inhalte nach hinten verdrängen. Kunden können also definieren, ob sie die erste oder gar alle zehn sichtbaren organischen Suchergebnisseiten mit eigenen Inhalten versehen wollen. Das Ziel ist die Meinungsführerschaft über den eigenen Namen, über eine Marke, ein Produkt oder eine Dienstleistung.“

 

Kunden, die die Reputationsmanagement nachfragen, haben unterschiedliche Probleme

Kunden, die die Dienstleistung Online-Reputationsmanagement nachfragen, sind mit ganz unterschiedlichen Problemen konfrontiert. Die Rufschädigung muss nicht unbedingt schon eingetreten sein. Finanzdienstleister beispielsweise sind auf einen guten Ruf unbedingt angewiesen. Reputationsmanager werden in diesen Fällen vorausschauend und absichernd tätig, damit auftauchende schlechte Inhalte, wie beispielsweise ein journalistischer Bericht oder eine Bewertung erst gar nicht sichtbar werden. Online-Reputationsmanagement beginnt immer mit einer Bestandsaufnahme. Zusammen mit dem Kunden werden dann die Ziele festgelegt. „Reputationsmanagement gibt es also nicht von der Stange, sondern orientiert sich immer an den individuellen Voraussetzungen und Zielen“, so Thomas Bippes.